Im ersten Teil der zweiteiligen Blogserie haben wir erklärt, wie Pokémon Go funktioniert und wie Ladengeschäfte in drei Schritten zu zentralen Anlaufstellen im Spiel werden können. Im zweiten Teil zeigen wir, wie die Spieler der derzeit beliebtesten App zu zahlenden Kunden werden.

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Melanie Schweitzer
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4. Steigern Sie mit der neuen Kundschaft Ihren Umsatz

Die neue Laufkundschaft können Sie geschickt nutzen, um Ihren Umsatz zu steigern. Bieten Sie Spielern besondere Rabatte oder Aktionen an, die Sie prominent im und vor dem Laden bewerben. Sie besitzen ein Café? Bieten Sie allen Trainern beim Kauf eines Muffins einen Kaffee auf’s Haus an. Wenn Sie einen Friseursalon betreiben, gibt es die Kopfmassage zum Schnitt gratis mit dazu. Aktionen wie diese können Sie auch so auslegen, dass sie Ihnen zu mehr Reichweite verhelfen. Rufen Sie Spieler dazu auf, Screenshots von gefangenen Pokémon auf Facebook und Co. zu posten und Ihr Geschäft darin zu markieren. Wenn der Post online ist, darf sich der Spieler über ein Stück Pizza gratis freuen. Ganz pragmatisch können Sie Laufkundschaft auch über Schilder vor dem Geschäft in Ihren Laden ziehen. Eine Kölner Kneipe macht es vor:

5. Ihr Ladengeschäft ist kein wichtiger Anlaufpunkt im Spiel

Ihr Geschäft ist weder Pokéstop noch Arena? Es gibt Wege, um dennoch vom Spiele-Hype zu profitieren. Werden Sie selbst zum Trainer und stellen Sie unter Verwendung der Hashtags #PokemonGo und #Pokemon Screenshots von Ihren Trophäen online – die Likes Ihrer Poké-affinen Follower sind Ihnen sicher. Zeigen Sie, welche Pokémon in und um Ihr Geschäft herum darauf warten, gefangen zu werden. Je seltener das Monster, desto größer der Anreiz für Spieler, den Weg zu Ihrem Geschäft auf sich zu nehmen. Oder aber Sie machen darauf aufmerksam, dass sich Ihr Geschäft in der Nähe von wichtigen Anlaufstellen wie Pokéstops oder Arenen befindet:

(dt.: "Nur mal nebenbei: Von unserem Restaurant aus erreichen Sie zwei Pokéstops")

6. Achten Sie auf Markenschutzrechte

Pokémon Go

Pokémon voraus!

Bei aller Euphorie, durch kreative Marketingideen vom aktuellen Pokémon-Wahn profitieren zu können, sollten Sie die rechtliche Seite nicht außer Acht lassen. So dürfen Sie den Begriff „Pokémon Go“ als Hinweis auf Zubehör oder Dienstleistungen rund um das Spiel oder die eigene Nutzung des Spiels verwenden. Bei der Nutzung des offiziellen Logos oder graphischer Objekte mit hohem Wiedererkennungswert (wie z. B. Pokémon-Monster oder Pokébälle) sollten Sie vorsichtig sein. Solche Bilder dürfen Sie nicht für werbliche Zwecke nutzen. Laut Rechtsanwalt Thomas Schwenke stellt die Veröffentlichung von Screenshots aus dem Spiel aber keine Rechtsverletzung dar. Er hat einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema verfasst, der sehr lesenswert ist.

Gut zu wissen:
Alle wichtigen Begriffe des Spiels sind in einem Glossar erläutert. Nehmen Sie sich die Zeit, um dieses kurz durchzulesen – es wird die Kommunikation mit Ihren neu gewonnenen Kunden vereinfachen.

Wir wünschen kreative Ideen und viel Spaß beim Ausprobieren – oder auch beim Spielen.

Bilder: iStock/1&1

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