Für Online-Händler bringt der Januar relevante Gesetzesänderungen. Am 9. Januar ist die EU-Verordnung mit der (EU) Nr. 524/2013, zur „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ in Kraft getreten.

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Oliver Pitzschel
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Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel, eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten Europäischen Union ergeben.

Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung erreicht werden.

Alle Händler sind daher ab sofort verpflichtet, ihre Kunden auf die Existenz dieser Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen. Informationen dazu finden Sie in Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO, die Sie hier als PDF herunterladen können.

Außerdem ist folgender Link zur OS-Plattform für Verbraucher leicht zugänglich auf der Webseite des Shops zu platzieren: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Wie auf der Website der OS-Plattform nachzulesen ist, wird die Plattform voraussichtlich erst im Februar 2016 ihren Dienst aufnehmen – die Hinweispflicht besteht allerdings dennoch bereits ab sofort.

Foto: Ralf Hiemisch/fstop/Corbis

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