Das neue Jahr für Online-Händler mit zwei wichtigen Änderungen begonnen, die wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner Trusted Shops in einer kleinen Serie vorstellen werden. Im Dezember und in der vorigen Woche haben wir ingesamt drei Webinare für diejenigen 1&1 Kunden veranstaltet, die die 1&1 E-Shops einsetzen.

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Sebastian Schulte
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Martin Rätze, Legal Expert bei Trusted Shops, hat darin die beiden entscheidenden Neuerungen für Online-Händler erläutert:

  1. Wer elektronische Dienstleistungen für Kunden im EU-Ausland erbringt, muss künftig neue Regelungen bei der Umsatzsteuer-Berechnung beachten.
  2. Wer einen Online-Handel mit Elektrogeräten betreibt, für den gelten seit dem 1. Januar neue Kennzeichnungspflichten.

Der Online-Handel mit Elektrogeräten ist seit dem 1. Januar stärker reglementiert. Online-Shops sind nun verpflichtet, das EU-Energielabel mit Etikett und Datenblatt in die Produktinformation aufzunehmen, wie Martin Rätze in diesem Video erläutert:

Zusammenfassung:

  • Bisher mussten die Angaben nur in Textform vorhanden sein, ab dem 1. Januar muss auch das Label abgebildet werden
  • Das Gesetz gilt für Kühl- und Klimageräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Fernseher, Staubsauger, Lampen und Leuchten sowie - das ist neu - Dunstabzugshauben in Küchen.
  • Für Backöfen gelten ab Januar neue Energieeffizienzklassen von A+++ bis D. Backöfen der Klassen D und C dürfen ab dem 20. Februar nicht mehr verkauft werden.
  • Neue Kaffeemaschinen müssen ab Januar über eine Abschaltautomatik verfügen.
  • Von Februar an dürfen Dunstabzugshauben der Klasse G nicht mehr verkauft werden.
  • Hintergrund für die Änderungen: Das Label gibt Auskunft über die Energieeffizienz bei der Nutzung und unterstützt so die Kaufentscheidung.

Erfahren Sie in diesem Video, welche Leistungen Trusted Shops für Online-Händler bietet:

 

 

 

Bild: rdnzl/Fotolia.com (Archiv)

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