Das neue Jahr für Online-Händler mit zwei wichtigen Änderungen begonnen, die wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner Trusted Shops in einer kleinen Serie vorstellen werden. Im Dezember und in dieser Woche haben wir ingesamt drei Webinare für diejenigen 1&1 Kunden veranstaltet, die die 1&1 E-Shops einsetzen.
Martin Rätze, Legal Expert bei Trusted Shops, hat darin die beiden entscheidenden Neuerungen für Online-Händler erläutert:
- Wer elektronische Dienstleistungen für Kunden im EU-Ausland erbringt, muss künftig neue Regelungen bei der Umsatzsteuer-Berechnung beachten.
- Wer einen Online-Handel mit Elektrogeräten betreibt, für den gelten seit dem 1. Januar neue Kennzeichnungspflichten.
Bislang musste ein Online-Händler den Mehrwertsteuersatz des Landes anwenden, in dem er seinen Sitz hat. Für deutsche E-Shop-Betreiber bedeutete dies 19 Prozent - bei manchen Waren auch der ermäßigte Steuersatz in Höhe von sieben Prozent. Was sich seit Jahresbeginn geändert hat, erklärt Rechtsexperte Martin Rätze im Video:
Zusammenfassung:
- Künftig richtet sich der Umsatzsteuersatz nach dem Wohnsitz des Kunden. Die Steuer wird an das dortige Finanzamt abgeführt.
- Von dieser neuen Regelung sind aber nur Anbieter betroffen, die Leistungen auf elektronischem Weg für private Verbraucher erbringen. Dazu zählen beispielsweise Software-Downloads, E-Books oder Musikdateien.
- Großhändler sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Doch wie landet die Mehrwertsteuer beim Finanzamt im EU-Ausland? Entweder muss der Händler die Steuer direkt dorthin abführen oder er nutzt das „One-Stop-Shop-Verfahren“. In Deutschland ist dafür die „Kleine einzige Anmeldestelle“ (KEA) zuständig, die dem Bundeszentralamt für Steuern angegliedert ist. Dort können sich Unternehmer registrieren lassen, die elektronische Dienstleistungen für Privatpersonen im EU-Ausland erbringen.
- Welche Folgen haben die Neuerungen für Online-Händler? Er muss sein Shopsystem technisch angepassen, damit die unterschiedlichen Steuersätze berechnet werden können.
- Die neuen Regelungen sollen für einheitliche Bedingungen und mehr Steuergerechtigkeit innerhalb Europas sorgen, hoffen die EU-Politiker. So soll unter anderem verhindert werden, dass Online-Händler ihren Firmensitz bewusst in ein Land mit möglichst günstigen Mehrwertsteuersätzen verlegen.
Erfahren Sie in diesem Video, welche Leistungen Trusted Shops für Online-Händler bietet:
Lesen Sie in der nächsten Woche:
- Neue Mehrwertsteuer-Regelung im Online-Handel: Fragen der Webinar-Teilnehmer und Antworten von Legal Expert Martin Rätze (Teil 2)
- Neues EU-Energielabel: Worauf müssen E-Shop-Betreiber jetzt achten? (Teil 3)
Bild: rdnzl/Fotolia.com (Archiv)
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