Wir setzen unsere lose Folge von Interviews mit netzpolitisch Aktiven der verschiedenen Parteien heute mit verbraucherpolitischen Fragen an die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mechthild Heil fort.

Mechthild_Heil

Mechthild Heil, MdB und Marcell D'Avis im 1&1-Logistikzentrum in Montabaur

Sie als Verbraucherschutzpolitikern beschäftigen sich schon länger mit der digitalen Welt. Wenn man manche Debatte über Verbraucher im Internet verfolgt, kann man den Eindruck gewinnen, dort gebe es keine mündigen und selbstbestimmten Verbraucher mehr. Müssen Nutzer im Internet mehr an die Hand genommen werden?

Die Möglichkeiten des Internets stellen viele Verbraucher vor große – und vor allem sich ständig ändernde – Herausforderungen. Es ist heute gar nicht mehr möglich, alle AGBen zu lesen, die einem im Alltag begegnen. Und manchmal hat man auch einfach keine andere Wahl, als den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen, wenn ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat und alle anderen „dabei“ sind – denken Sie an Facebook oder WhatsApp.

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Mario Rehse
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Die Politik muss auf neue Entwicklungen reagieren. Trotzdem sind die Verbraucher natürlich auch in der digitalen Welt eigenverantwortlich. Besonders wichtig ist hier Aufklärung einerseits – und die muss in Schule und Elternhaus beginnen. Andererseits die Schärfung eines kritischen Bewusstseins, damit die Verbraucher erkennen können, welcher Anbieter vertrauenswürdig ist und wo vielleicht ein unseriöses Angebot lauert.

Dazu gehört auch, dass wir ein hohes und EU-weit einheitliches Datenschutzniveau schaffen, das für alle Unternehmen gilt, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten – unabhängig davon, wo der Server steht, der die Daten verarbeitet.

Im Koalitionsvertrag wurde beschlossen, Verbraucherschutzorganisationen mit der zusätzlichen Aufgabe von sogenannten „Marktwächtern Digitale Welt“ zu betrauen. Zudem sollen Verbraucherschutzorganisationen mit einem zusätzlichen Klagerecht bei Datenschutzverstößen ausgestattet werden. Ist der Verbraucherschutz in der digitalen Welt organisatorisch bisher zu schlecht aufgestellt?

Wir entwickeln den Verbraucherschutz in der Digitalen Welt weiter! Ab dem kommenden Jahr sollen sich fünf Verbraucherzentralen als Schwerpunktverbraucherzentralen auf bestimmte Aspekte des digitalen Marktes fokussieren. Hinzu kommt das Klagerecht bei Datenschutzverstößen. Bisher haben die anspruchsberechtigten Stellen nur einen Unterlassungsanspruch gegen ein Unternehmen, wenn dessen AGBen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Unternehmer in anderer Weise datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt.

Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass Suchmaschinenanbieter Links auf Seiten aus dem Index nehmen müssen, obwohl die eigentlichen Seiten noch existieren. Ist diese Verantwortlichkeit bei Suchmaschinen richtig aufgehoben, wenn doch die eigentliche Seite noch problemlos abrufbar ist?

Das Urteil hat jedenfalls nichts mit einem „Recht auf Vergessenwerden“ zu tun, weil – wie Sie richtig sagen – die ursprünglichen Seiten noch abrufbar sind. Dadurch, dass die Suchmaschine aber nicht mehr auf den ursprünglichen Eintrag hinweisen darf, wird es schwierig diesen noch zu finden. Wir müssen bei solchen Regelungen jedenfalls darauf achten, dass wir einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und dem Recht auf freie Meinungsäußerung schaffen.

Wir müssen Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Privatsphäre vor dem Hintergrund des digitalen Wandels ganz neu diskutieren. Heute ist so viel mehr möglich als noch vor einigen Jahren und das beeinflusst natürlich auch unseren Begriff von und unser Bedürfnis nach Privatsphäre. Brauchen wir einen „digitalen Radiergummi“ oder wird sich das Problem vielleicht dadurch lösen, dass irgendwann eine solch riesige Datenmenge existiert, dass das einzelne Datum bedeutungslos wird?

Aktuell steht ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP) stark in der Kritik – nicht zuletzt, weil befürchtet wird, das  Verbraucherschutzniveau würde sich absenken. Was sind aus Ihrer Sicht die Voraussetzungen dafür, dass ein solches Abkommen tatsächlich keine Kollateralschäden für Deutschlands Wirtschaft und Verbraucher hat?

Den Diskussionen liegt schon die falsche Grundannahme zugrunde, nämlich dass die Standards in den USA niedriger seien als hier. In vielen Bereichen ist das Gegenteil der Fall. Deshalb sind beide Seiten daran interessiert, ihre hohen Schutzstandards beizubehalten. Im Verhandlungsmandat der EU ist deshalb auch ganz klar festgehalten, dass keine Schutzstandards abgesenkt werden! Es geht stattdessen darum, geltende Regelungen kompatibler zu gestalten – ohne das Niveau abzusenken. Das wird an dem „Blinker-Beispiel“ deutlich: In den USA sind die Blinker rot, in Europa gelb. Eine Angleichung führt hier nur zu Kostenersparnissen und nicht zu einer Gefährdung der Fahrer. Insgesamt ist TTIP eine riesige ökonomische Chance für Deutschland und Europa. Es ist schade bis verantwortungslos, dass dieses Abkommen von einigen gesellschaftlichen Gruppen instrumentalisiert wird, um bestehende Ressentiments zu verstärken.

 

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