European FlagDa das Urheberrecht auf einer EU-Richtlinie beruht, schafft in vielen Grundsatzfragen erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) letzte Sicherheit. So hatte der EuGH nun auch zu einer Technologie zu urteilen, die für jeden Internetnutzer zwischenzeitlich zum Alltag gehört und prägender Bestandteil des Internets ist: dem Setzen von Links. Während in Deutschland der Bundesgerichtshof bereits 2003 in seiner Paperboy-Entscheidung sehr zukunftsweisend entschieden hatte, dass Links urheberrechtlich nicht zu beanstanden sind, sahen dies vier schwedische Journalisten anders und verklagten eine Internetseite, die auf ihre Artikel verlinkte. Das gab nun dem EuGH Gelegenheit dazu, ein Grundsatzurteil zu fällen.

Avatar
Mario Rehse
Alle Beiträge

Erfreulicherweise stellt er wie bereits vor über 10 Jahren der Bundesgerichtshof fest: Links auf frei verfügbare Seiten sind urheberrechtlich erlaubt. Wurden die Artikel also mit Erlaubnis der Journalisten auf einer Internetseite zum freien Abruf veröffentlicht, liegt kein Urheberrechtsverstoß vor, wenn Internetnutzer auf ihren Homepages oder über soziale Netzwerke auf diese Artikel verlinken. Laut EuGH müssen die Artikel aber auch wirklich für die Allgemeinheit auf der Seite öffentlich sein. Man darf nicht über den Umweg des Links zum Beispiel in kostenpflichtige Archive verlinken und damit technische Begrenzungen der Internetseite umgehen.

Im aktuellen Fall geht es allerdings nur um legal ins Internet eingestellte Inhalte. Folgt man der Logik des Urteils, müssten aber auch Links auf Inhalte erlaubt sein, die ohne Erlaubnis des Urhebers ins Internet gestellt wurden. Dann haftet zwar derjenige, der sie zuerst zugänglich gemacht hat, nicht aber der Nutzer, der den Link setzt. Sicher wird diese Frage jedoch wiederum nur der EuGH beantworten können. Dazu wird er auch bald Gelegenheit haben. Ihm liegt nämlich ein weiterer Fall zur Prüfung vor, in dem ein Video mittels Embedding in die Seite eingebunden wurde, das ohne Erlaubnis des Urhebers hochgeladen wurde. Stück für Stück wird steigt so die Rechtssicherheit für Betreiber von Homepages und Nutzer sozialer Netzwerke.

0