Abmahnungen werden von vielen Online-Händlern gefürchtet. Schließlich können sie vor allem für kleinere Händler schnell existenzbedrohend werden. Die Abmahngründe sind dabei vielfältig. Der Händlerbund hat in einer Studie untersucht, wie viele Online-Händler im vergangenen Jahr abgemahnt wurden und wie sie im Abmahnfall vorgegangen sind.
Im Zuge der Händlerbund-Studie wurden zwischen dem 27. November und dem 12. Dezember vergangenen Jahres 534 Online-Händler befragt. Es zeigte sich, dass der Großteil der Händler von Abmahnungen betroffen ist: Drei von fünf Händlern (59,73 Prozent) erhielten im Jahr 2013 mindestens eine Abmahnung – jeder Zehnte (elf Prozent) wurde sogar dreimal oder häufiger abgemahnt.
Im Jahresvergleich zeigt sich, dass für drei von vier Händlern die Zahl der erhaltenen Abmahnungen gleich geblieben (35 Prozent) oder sogar gestiegen (40 Prozent) ist. Nur jeder vierte Händler wurde seltener abgemahnt als im Jahr 2012.
Vielfältige Gründe
Die Gründe einer Abmahnung sind sehr vielfältig. Dennoch gab etwa die Hälfte der Befragten (53 Prozent) an, wegen einer Verletzung des Wettbewerbsrechts abgemahnt worden zu sein. Jeder siebte Händler wurde wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung abgemahnt, beinahe genau so oft wurden Verletzungen des Urheberrechts rechtlich belangt.
Nur jeder siebte Abmahnfall führt zu Gerichtsverfahren
Die Händlerbund-Studie ergab, dass die meisten Online-Händler ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen: Etwa zwei von drei der Abgemahnten (62 Prozent) unterzeichneten die Unterlassungserklärung, jeder Dritte (36 Prozent) zahlte die geforderte Summe. Zudem wurde in jedem dritten Fall (33 Prozent) ein außergerichtlicher Vergleich erzielt. Nur jeder siebte Abmahnfall (15 Prozent) führte zu einem Gerichtsverfahren – und in ebenso vielen Fällen wurde gar nicht auf die Abmahnung reagiert.
Abmahnungskosten senken: Beratung hilft
Es zeigte sich, dass für Mitglieder des Händlerbundes die Kosten im Abmahnfall deutlich niedriger ausfallen: Drei von vier (76 Prozent) der befragten Mitglieder zahlten pro Abmahnung durchschnittlich bis zu 1000 Euro. Jedoch nur 44 Prozent der Befragten, die nicht den Händlerbund zu Rate gezogen haben, konnten ihre Kosten in diesem überschaubaren Rahmen halten – mehr als die Hälfte von ihnen musste durchschnittlich mehr bezahlen.
Die komplette Studie sehen Sie hier als PDF.
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