Werbung durch Google-Anzeigen

Werbung für die eigene Webseite ist erlaubt, solange sie nicht zu aufdringlich gestaltet ist. Google-Anzeigen, die in Form von Kurztexten in der rechten Spalte oder über den allgemeinen Suchbegriffen erscheinen, sind zugelassen, wenn sie nicht werblich, sondern informativ und neutral gehalten sind. Da Ärzte inzwischen auch ohne Anlass Werbung schalten dürfen, sind Google-Anzeigen ein geeigneter Weg, um Patienten aus der Umgebung oder gar überregional zu erreichen. Im Falle von Google Adwords wird die Werbung als Ergebnis der Suche an den Patienten ausgegeben. So fällt die Werbung nicht aufdringlich aus, werden die Anzeigentexte sachlich und informativ formuliert.

Wie auch bei der lokalen Suchmaschinenoptimierung und Webseiten-Gestaltung darf nicht der Eindruck entstehen, der Mediziner sei der einzige Vertreter seiner Fachrichtung am angegebenen Ort. Mit Adjektiven sollte man sparsam umgehen, weil sie leicht als werblich ausgelegt werden können. Wie auch in herkömmlicher Werbung sollten Versprechen auf Heilung unterlassen werden. Anpreisende, irreführende und vergleichende Formulierungen und Darstellungen sind unzulässig – und können teuer abgemahnt werden.

Werbung durch Newsletter

Auch für Ärzte gilt: Newsletter versenden ja, aber nur an Patienten, die dem Empfang zugestimmt haben, etwa durch ein Abonnement des Newsletters, der auf der Praxis-Webseite angeboten wird. Bei Heilberuflern gilt außerdem, dass der Newsletter informativ gehalten sein sollte. Aufdringliche, anpreisende Werbung ist fehl am Platz, ebenso wie Vergleiche mit anderen Medizinern. Zulässig sind zum Beispiel aktuelle Informationen über Impfungen, Prophylaxetipps oder der Hinweis auf Warnungen durch Gesundheitsbehörden. Erinnerungen an den nächsten „routinemäßigen“ Arzttermin zum Beispiel sind dagegen zu unterlassen.

Soziale Netze sind eine Form der offenen Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Wenn Ärzte es schaffen, hier Mehrwert zu bieten, ist ihnen Aufmerksamkeit gewiss. Vermeiden sollten Mediziner aber auch hier werbliche Darstellungen, die den Wettbewerb in den Schatten stellen oder die eigene Kompetenz unsachgemäß wiedergeben. Das soziale Netzwerk Google+ ist in Kombination mit Google Places eine Möglichkeit, um zusätzlich die Sichtbarkeit in der Suchmaschine zu erhöhen und Patienten eine Plattform zu geben, auf der Bewertungen verfasst werden können. Auf negative Bewertungen sollten Ärzte souverän reagieren und auf die Kritik sachlich eingehen. So stärken Arztpraxen am Ende ihr Erscheinungsbild als kritikfähige Institutionen, die die Meinung ihrer Patienten ernst nehmen.

Genau wie Ärzten inzwischen Fernsehwerbung erlaubt ist, können sie auch Videos auf Plattformen wie YouTube platzieren. Werbetreibende sollten aber davon absehen, im Arztkittel für die eigene Praxis und Leistung zu werben, sondern sachliche und informative Videos ins Netz stellen, die dem Patienten ein unverzerrtes Bild zu Gesundheitsthemen, Vorsorge und Behandlungen geben. Eine ärztliche Beratung sollte nur in der Praxis erfolgen. Deswegen ist Abstand zu nehmen von Produktionen, die zur optimalen Darstellung der eigenen Praxis gesundheitliche Risiken für Patienten in Kauf nehmen.

Souveräner Umgang mit Bewertungsportalen

Arztbewertungsportale wie etwa jameda.de geben Patienten die Möglichkeit, Ärzte zu bewerten und Meinungen über die medizinische Leistung zu äußern. Mit Premium-Lösungen bieten die Portale Ärzten eine erlaubte Form der Werbung an, sich auf den Plattformen in hervorgehobener Weise zu präsentieren. Das ist sinnvoll, aber die Bedeutung von Google und eventuellen Nachfolgern, die die lokale Suche hierzulande dominieren, sollten Praxisinhaber dabei nie vergessen.

Wer im Internet Patienten für sich gewinnen möchte, sollte dort präsent sein, wo Nutzer nach einer Arztpraxis sowie nach Informationen suchen. Weil die lokale Suche in Deutschland bereits zu 50 Prozent über Google stattfindet, kann die Suchmaschine eine kosteneffiziente Lösung sein, um nachhaltig greifbar für Interessenten und neue Patienten zu bleiben. Ärzte sollten sich im Zweifelsfall für ihre Werbewünsche rechtlichen Rat einholen, um teure Abmahnungen und Regelverstöße zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte sich der Arzt an einen Fachanwalt für Internetrecht wenden.

 

 

Foto: ra2 studio, Fotolia.com

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Sebastian Schulte
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