Während im Jahr 2000 – zu Beginn des Internet-Booms –  nicht einmal klar war, ob Ärzte überhaupt eine Homepage erstellen und öffentlich zugänglich machen dürfen, besitzt inzwischen jede zweite Arztpraxis eine eigene Webseite. Darauf sind zumindest Sprechstundenzeiten einsehbar, stellt sich das Praxispersonal vor und ist die Ausrichtung der Praxis ersichtlich. Vom Allgemeinmediziner bis zum Zahnarzt – ohne eigene Homepage für die Praxis geht heute fast nichts mehr. Unklarheit herrscht jedoch häufig darüber, welche Wege Ärzten erlaubt sind, die eigene Präsenz zu bewerben.

Gleich vorweg: Ärzte dürfen eine eigene Homepage betreiben. Da eine eigene Webseite aber als Werbung gilt, muss sie speziellen Kriterien genügen. Dazu zählt, dass Aussagen auf der Internetpräsenz sachlich sein und sich auf die angebotenen ärztlichen Leistungen beziehen müssen. Auch Angaben organisatorischer Natur wie beispielsweise Öffnungszeiten, Parkmöglichkeiten oder Hinweise für Behinderte sind möglich.

Impressumspflicht und Suchmaschinen-Optimierung

Wer als Arzt eine eigene Webseite betreibt, ist wie jeder gewerbliche Betreiber auch dazu verpflichtet, ein Impressum nach den Vorschriften des Telemediengesetzes zu führen. Das Impressum auf der Webseite muss einfach auffindbar sein und die Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer der Praxis enthalten. Ärzten, denen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde, müssen diese ebenfalls aufführen. Auch Angaben zum Datenschutz gehören in ein ordentliches Impressum.

Patienten nehmen auch längere Wege in Kauf, wenn sie im Internet einen Spezialisten für ihr Leiden gefunden haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Arztpraxis in Suchmaschinen überhaupt gefunden wird. Weil Google in Deutschland einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent hält, empfiehlt es sich auch für Ärzte, die Aufmerksamkeit auf diese Suchmaschine zu konzentrieren. Google Maps, Places und Google+ zählen zu den Diensten, die besonders interessant für niedergelassene Ärzte sind, um Patienten aus der Umgebung zu erreichen.

Beachten sollten Ärzte dabei etwa, den wichtigen lokalen Google-Eintrag neutral zu gestalten, um keine unerlaubte Werbung zu betreiben. So darf eine Domain zum Beispiel nicht den Anschein erwecken, dass der Arzt seine Fachrichtung allein in einem Ort vertritt (wie „orthopaedie-muenchen.de“). Auch das Google-Profil muss eine sachliche Auskunft geben, etwa „Hautärztin Dr. Müller München“ oder „Plastischer Chirurg Dr. Dr. Mustermann Musterstadt“. Auch der übermäßige Gebrauch von Suchbegriffen (Keywords) im Profil ist – wie auch auf der Webseite – nicht zu empfehlen, weil er als unerlaubte Werbung angreifbar ist. Allgemein sollte Suchmaschinen-Optimierung auf keinen Fall manipulativ sein, sondern sachlich auf das lokale Angebot des Arztes hinweisen. Richtig gemacht und mit einer nachhaltigen, langfristigen Strategie erreichen Ärzte auf diese Weise genau die Patienten, die gerade nach ihnen suchen.

 

 

Foto: Igor Mojzes, Fotolia.com

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Sebastian Schulte
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