Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben ein erstes Zwischenergebnis. Gestern wurde nach wochenlangen Verhandlungen der Koalitionsvertrag veröffentlicht. Auf Seiten der Unionsparteien müssen jetzt noch Parteitage über die tatsächliche Koalitionsbildung entscheiden –  hier darf die Zustimmung als sicher gelten. Spannender wird es bei den Sozialdemokraten: zum ersten Mal entscheidet die Parteibasis in einem Mitgliederentscheid über die Regierungsbildung. Scheitert dieses Votum, dürfte es in Berlin heißen: Alles zurück auf Los!

Da sich in dem Zuge der Befassungen der Basis aber jedenfalls inhaltlich nichts mehr ändern wird, kann bereits jetzt ein Ausblick gewagt werden, welche wichtigen Änderungen für Internetnutzer CDU/CSU und SPD planen.

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Mario Rehse
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Breitbandausbau

Es gibt gute Nachrichten für alle, die in ihrer Region noch keinen Zugang zu schnellen Internetanschlüssen haben. Die Koalitionäre wollen alle Orte, in denen bisher keine Anschlüsse mit mindestens 2 Mbit/s verfügbar sind, so schnell wie möglich damit versorgen. Bis zum Jahr 2018 sollen flächendeckend sogar 50 Mbit/s verfügbar sein. Ursprünglich wurde sogar angekündigt, zur Unterstützung ins Staats-Portemonnaie greifen zu wollen und die Telekommunikationswirtschaft beim Ausbau mit einem Förderbetrag von einer Milliarde Euro pro Jahr zu unterstützen. Dies fiel jedoch letztendlich dem allgemeinen Spardruck zum Opfer.

WLAN-Haftung

Die künftige Bundesregierung strebt an, dass in allen deutschen Städten mobiles Internet über WLAN verfügbar ist. Dazu sollen die bestehenden Rechtsunsicherheiten für die Anbieter solcher Netze beseitigt werden – das betrifft insbesondere die Haftung für mögliche Rechtsverstöße der Nutzer. Diesen Aspekt haben wir hier im Blog bereits detaillierter beleuchtet.

Routerzwang

Intensiv öffentlich diskutiert wurde in den letzten Monaten über den sog. Routerzwang. Einzelne Internetanbieter erlauben ihren Kunden nur, den vom Anbieter selbst mitgelieferten Router zu nutzen. Das will die Regierung künftig untersagen und Anbieter verpflichten, die Zugangsdaten so bereitzustellen, dass der Nutzer auch ein separat gekauftes Gerät zur Verbindung mit dem Internet einsetzen kann. Wir lassen unseren Kunden übrigens schon immer die Wahl, welchen Router sie nutzen möchten.

Cyberkriminalität

Negative Seite digitaler Kommunikation können Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen sein, die besonders intensiv wirken, weil sie theoretisch von jedem auf der Welt wahrgenommen werden können. Die Politik will daher die Meldung und rechtliche Verfolgung solcher Vorfälle erleichtern. Daneben soll eine zentrale Meldestelle für sog. Phishing geschaffen werden. Diese soll vorbeugen, dass Internetnutzer etwa durch gefälschte E-Mails oder Internetseiten private Informationen (zum Beispiel Passwörter oder Kontodaten) preisgeben und das Vorgehen gegen solche Betrugsfälle erleichtern.

Sichere Kommunikation & Datenschutz

Damit Bürger im Internet u.a. mit Behörden sicherer kommunizieren, wollen die Koalitionsparteien zur Weiterentwicklung und besseren Verbreitung von Chipkartenlesegeräten, De-Mail und Verschlüsselungstechnologie beitragen. Auf EU-Ebene soll die Datenschutzverordnung zügig weiter verhandelt und schnell verabschiedet werden. Das sogenannte Marktortprinzip soll dafür sorgen, dass auch für international tätige Unternehmen europäisches Datenschutzrecht gilt, wenn sie ihre Dienste in Europa anbieten.

Urheberrecht & Abmahnungen

Die geplanten Änderungen im Urheberrecht fallen eher unkonkret aus. Die gesetzlichen Regelungen sollen an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst werden und digitale Nutzungspraktiken berücksichtigen. Dies könnte etwa heißen, dass sogenannte Remixes legalisiert werden, wie es verschiedentlich gefordert wird. Das kürzlich geänderte Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll Anfang 2015 daraufhin überprüft werden, dass die Deckelung der Abmahnkosten auch tatsächlich greift. Damit soll ein Problem des alten Gesetzes umschifft werden, das zwar ebenfalls eine Streitwertdeckelung vorsah, die aber in der Praxis so gut wie nie angewendet wurde.

Vorratsdatenspeicherung

Mit der Vorratsdatenspeicherung kehrt eines der Schlüsselthemen der Netzpolitik zurück. Aufgrund einer europäischen Richtlinie ist Deutschland verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz zu schaffen. Internetanbieter sollen danach verpflichtet werden, Nutzungsdaten über ihre Kunden aufzuzeichnen, für einen bestimmten Zeitraum zu speichern und auf Verlangen staatlichen Behörden zur Verfolgung schwerer Straftaten auszuhändigen. Das erste Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht für unwirksam erklärt. Eine Neuauflage ist in der letzten Regierung insbesondere am Veto der FDP gescheitert. Die europäische Verpflichtung besteht jedoch trotz berechtigter Kritik vorerst fort. CDU/CSU und SPD haben nun beschlossen, einen neuen Anlauf zu wagen. Auf europäischer Ebene will sich die künftige Regierung nicht für eine Abschaffung, aber für eine Verkürzung der Speicherfirst einsetzen.

Bei alledem gilt: ein Koalitionsvertrag ist weit entfernt von tatsächlichen Gesetzen, sondern erst einmal eine Absichtserklärung und Arbeitsprogramm für die nächsten vier Jahre. Was im Zusammenspiel der Fachministerien mit den Vertretern von Bundestag und Bundesrat am Ende des Tages konkret ins Bundesgesetzblatt schafft, ist heute noch nicht absehbar.

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