Nach Informationen suchen, Bücher ausleihen, die Steuererklärung einreichen – all das geht mittlerweile online. Aus dem Alltag ist das Internet daher kaum noch wegzudenken. Auch eine Studie der EU-Kommission bestätigt die immer größer werdende Bedeutung des Internets. Doch in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens hinkt die Online-Kommunikation mit Behörden noch deutlich hinterher. Das E-Government-Gesetz, das der Bundestag am 18. April 2013 beschlossen hat, soll in Zukunft Abhilfe schaffen. Ziel des „Gesetzes zur Förderung der öffentlichen Verwaltung“ – so der offizielle Name – ist die Erleichterung der digitalen Kommunikation mit Behörden und Ämtern. Außerdem sollen Informationen und Dienstleistungen für Bürger weitgehend online verfügbar werden.
Seit 2010 gibt es dazu als einen ersten Schritt den elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat. In Verbindung mit einer PIN soll es der Ausweis möglich machen, auch im Internet eindeutig seine Identität nachzuweisen – etwa wenn Verkäufer bei Online-Einkäufen einen entsprechenden Nachweis verlangen. Zur Nutzung der sogenannten eID-Funktion muss der Ausweisbesitzer mindestens 16 Jahre alt sein.
Auch die Kommunikation mit Behörden soll im Zuge des E-Government-Gesetzes in Zukunft zunehmend elektronisch möglich sein. Diverse Anträge werden bald auch online verfügbar sein, so dass die Formulare direkt am heimischen PC ausgefüllt werden können. Den Gang zum Bürgeramt oder zur Behörde kann der Bürger sich dann sparen. Außerdem beschleunigen die online ausgefüllten Formulare die Bearbeitung. Das spart Zeit und Geld auf beiden Seiten.
Ein wichtiges Element der neuen Online-Kommunikation mit Behörden ist De-Mail. Damit ist die rechtsverbindliche Kommunikation nicht nur mit Unternehmen wie Versicherungen oder Banken sondern auch mit Ämtern und anderen offiziellen Stellen per Internet möglich. Spätestens ab Mitte 2014 sind nämlich alle Behörden verpflichtet, De-Mail als Kontaktmöglichkeit anzubieten. Wichtige Unterlagen oder Anträge erreichen so auch bei kurzfristigem Versand sicher und rechtzeitig ihren Empfänger.
Bereits jetzt können sich Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige den neuen Standard für sichere digitale Kommunikation unter einer eigenen Domain sichern. Noch bis Ende Juni 2014 haben dabei Firmen, die bereits über eine .de Domain verfügen, das Vorgriffsrecht für eine passende De-Mail-Subdomain wie etwa firma.de-mail.de. Für den Business-Einsatz bietet 1&1 dazu den passenden Tarif 1&1 De-Mail Plus an.
Unsere Kommentarfunktion ist ein Angebot von DISQUS. Hierzu werden Daten an DISQUS übermittelt und durch diese verarbeitet. Wir binden Ihre Kommentare nur im Auftrag ein und kümmern uns die Darstellung und Moderation der Beiträge. DISQUS respektiert „Do Not Track“ und bietet einen Datenschutz-Modus an, zudem können Sie auch als Gast kommentieren (Anleitung). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung