Die Uhr tickt: In wenigen Wochen endet die exklusive Vorregistrierungsphase für De-Mail Domains. Deutsche Unternehmen, die bereits kräftig in Aufbau und Pflege ihres Online-Auftritts investiert haben, können nur noch bis zum Jahresende wirklich sicher sein, dass sie im Web über eine rechtsverbindliche De-Mail Adresse kommunizieren, die optimal zu ihrer aktuellen Internet-Adresse passt.
E-Mail als meist genutztes Kommunikationsmittel
Beim Kontakt mit Firmen und Behörden entscheiden sich die meisten Menschen hierzulande am liebsten für den elektronischen Weg. Einer Studie der United Internet Dialog GmbH zufolge nutzen rund 70 Prozent der Deutschen regelmäßig E-Mails für ihre geschäftliche Korrespondenz. Knapp 40 Prozent tun dies sogar mehrmals pro Monat. Briefe hingegen werden immer seltener geschrieben – oft nur, wenn es nicht anders geht. Nicht in jedem Fall erfüllen klassische E-Mails nämlich die hohen Anforderungen an eine nachweisbare, rechtsverbindliche Kommunikation. Um diese Lücke beim digitalen Schriftverkehr zu schließen, haben heimische Internet-Anbieter wie GMX oder WEB.DE zusammen mit der Bundesregierung die De-Mail geschaffen.
„De-Mail ist so einfach wie E-Mail und so sicher wie ein Brief“, sagt Jan Oetjen, Vorstand beim Provider 1&1. „Viele Aussendungen wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Angebote, Mahnungen oder Entwürfe von Arbeitsverträgen durften bisher nicht online verschickt werden. Dies ändert sich mit diesem Standard.“ Selbst die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen sei künftig möglich. Oetjen: „Der Zeitgewinn von ein bis zwei Tagen gegenüber dem postalischen Versand verschafft Firmen wertvollen Spielraum bei der Vorbereitung und Abgabe von Ausschreibungsunterlagen.“
E-Government-Gesetz sorgt für Klarheit
Neben über einer Million Privatnutzern haben sich bereits viele Tausend Unternehmen für den Einsatz von De-Mail entschieden, darunter große Versicherer wie Ergo oder Banken wie die Targobank. Experten erwarten, dass das in diesem Juni vom Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ für einen weiteren Schub sorgt. Zumal das sogenannte E-Government-Gesetz alle Bundesbehörden verpflichtet, bis Mitte 2014 De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten. Außerdem setzt es De-Mail als Standard für die digitale Kommunikation in den Verwaltungen. Zahlreiche Kommunen, beispielsweise die Lutherstadt Wittenberg und die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf, haben sich schon jetzt zu De-Mail bekannt.
„Auch für die Wirtschaft hat diese Entscheidung des Gesetzgebers pro De-Mail eine Signalwirkung“, betont Oetjen. „Unternehmen erhalten nun die nötige Zukunftssicherheit, dass sie mit Investitionen in De-Mail auf den richtigen Standard setzen. Unsicherheiten bei Standards wirken immer hemmend auf die Investitionsbereitschaft.“
Unternehmen, die eine deutsche Internet-Adresse (erkennbar an der Endung .de) haben, genießen momentan ein exklusives Vorgriffsrecht: Bis zum 31.12.2013 können sie sich eine De-Mail Domain nach Wunsch sichern. Später gilt das „First come, first serve“-Prinzip. Heißt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Schnell sein lohnt sich also, denn gerade bei gängigen deutschen Namen ist die Nachfrage erwartungsgemäß besonders stark.
- Zu Teil 2
Foto: Aleksandr Bedrin, Fotolia.com
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