In diesem Jahr werden die ersten neuen Domainendungen eingeführt, im Fachjargon Top Level Domains genannt. Das geschieht aber nicht auf einen Schlag. Vielmehr werden Interessenten Schritt für Schritt neue Endungen beim Registrar ihres Vertrauens im Angebot finden. Warum das so ist, erklären wir hier.
Bei der aktuellen Vergaberunde für die neuen Top Level Domains gibt es einen entscheidenden Unterschied zu vergangenen Runden: Dieses Mal kann jedes Unternehmen, das gewisse Voraussetzungen erfüllt, einen Antrag stellen, seine Wunschendung als Registry zu managen. Die genauen Voraussetzungen – unter anderem finanzieller und technischer Natur – und den Ablauf für eine solche Bewerbung hatte die Internetverwaltung ICANN 2012 im so genannten „Applicant Guidebook“ zusammengefasst. Zwar war allein das Einreichen einer Bewerbung mit 185.000 US-Dollar Gebühr ziemlich kostspielig. Dennoch wurden insgesamt 1.930 Bewerbungen eingereicht, oft jedoch mehrere für die gleiche Endung.
Seit März 2013 veröffentlicht die ICANN nun regelmäßig die Ergebnisse ihrer Evaluation der Bewerbungen. Fällt die Bewertung positiv aus, schließt das sich bewerbende Unternehmen im Anschluss einen Vertrag mit der ICANN und kann dann seine Aufgabe als neue Registry aufnehmen. Damit das nicht auf einem Schlag passiert, hat die ICANN jeder Applikation eine zufällige Bearbeitungsnummer, zugeteilt. Diese Nummer entscheidet, wann die ICANN den Vertrag mit dem jeweiligen Bewerber abschließt. Wöchentlich sind 20 dieser Abschlüsse vorgesehen. Daher werden Endungen mit hohen Bearbeitungsnummern voraussichtlich erst innerhalb der kommenden anderthalb oder zwei Jahren auf dem Markt kommen. Teilweise greifen die neuen Registrys für den technischen Betrieb allerdings auch auf Dienstleister zurück, die mehr Erfahrung auf dem Gebiet mitbringen.
Aber nicht in allen Fällen kann der Prozess so reibungslos ablaufen. Die ICANN hat ein komplexes System von Einsprüchen und Konfliktlösungen bei Mehrfachbewerbungen vorgesehen. Zum Beispiel konnte ein Markenrechtsinhaber Einspruch gegen eine gewisse Endung einlegen. Andere Einspruchsgründe sind beschränktes öffentliches Interesse, Verwechslungsgefahr mit einer bereits bestehenden oder beantragten Endung oder Widerspruch aus der Gemeinschaft, die durch eine neue TLD angesprochen werden soll. Insgesamt kam es innerhalb des von der ICANN definierten Zeitfensters zu 270 solcher Widersprüche. Das wahrscheinlich bekannteste Beispiel ist der Internetriese Amazon, dessen Bewerbung für die Endung .amazon sich Einsprüchen seitens mehrerer südamerikanischer Regierungen der Amazonas-Region gegenübersah. Bei Mehrfachbewerbungen auf eine Domainendung setzt die Internetverwaltung ICANN allerdings zunächst auf eine gütliche Einigung. So könnten sich Bewerber zum Beispiel zu Joint-Ventures zusammenschließen und statt einzelner eine gemeinsame Bewerbung in Betracht ziehen. Als letztes Mittel zur Klärung sieht die ICANN in so einem Fall eine Auktion um die Domainendung vor.
Kommt es schließlich zur Zuteilung einer TLD an eine der neuen Registries, kann die Registry wiederum Verträge mit möglichen Registraren, wie 1&1, abschließen. Diese Registrare können erst dann die Domainendungen ihren Endkunden, Unternehmen oder Verbrauchern, zum Kauf anbieten. Nicht jede Domainendung kommt aber auf den freien Markt. Unternehmen oder Gemeinschaften können auch Endungen nur für die eigene Verwendung beantragen oder eine Endung nur unter bestimmten Kriterien zur Registrierung freigeben.
Bei öffentlich verfügbaren TLDs ist eine mindestens 30 Tage andauernde Sunrise-Periode vorgesehen. Hier haben Markenrechtsinhaber das Vorrecht, ihren Markennamen auch unter einer neuen TLD registrieren zu können. Voraussetzung: Sie haben sich zunächst beim sogenannten Trademark Clearinghous registriert. Hier werden die Ansprüche von Markenrechtsinhabern in einer zentralen Datenbank gespeichert, damit sie bei der Sunrise-Periode bevorzugt behandelt werden können oder auch bei späteren Domain-Registrierungen, die ihr Markenrecht verletzen könnten, informiert werden. Ist die Sunrise-Periode vorbei, kommt es zum Landrush. Die neue Endung steht dann für alle Interessierten zur Registrierung frei und es gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Wie beim Wettlauf um die besten Territorien im Wilden Westen kommt es für Interessenten dann auf Schnelligkeit an, um die Wunschdomain zu sichern.
Sowohl die Überprüfung der Bewerbung durch die ICANN, als auch die Klärung der Widersprüche oder die endgültige Zuteilung durch eine Auktion, kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem ist der jeweilige Ausgang der Vertragsverhandlungen zwischen den neuen Registries und möglichen Registraren nicht in allen Fällen absehbar. Daher lässt sich zurzeit noch nicht sagen, wann welche neue TLD tatsächlich für Unternehmen und Endkunden bestellbar sein wird. Auf unserem Portal für zu den neuen Internetendungen können Sie Ihre Domains mit den neuen Endungen kostenlos vorbestellen. So verpassen Sie keine Fristen und können sich Ihre Wunschdomain rechtzeitig sichern.
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