Klagen über die geringe Effizienz der öffentlichen Verwaltung sind nicht neu: zu hohe Kosten, zu lange Bearbeitungszeiten und zu wenig Flexibilität. Von Ergebnisorientierung oder gar Transparenz in Ämtern und bei Behörden könne keine Rede sein, meinen die Kritiker.

Mit dem Einzug der elektronischen Verwaltung – auch E-Government genannt – setzt der Staat auf mehr Dienstleistungsorientierung und Bürgerbeteiligung. Außerdem sollen Behörden produktiver werden und wirtschaftlicher arbeiten.

Laut einer Studie der EU-Kommission durchdringt die digitale Welt schon viele Lebensbereiche in Europa: Fast jeder zweite EU-Bürger sucht online nach einem neuen Arbeitsplatz, recherchiert im Online-Katalog einer öffentlichen Bibliothek oder gibt die eigene Steuererklärung elektronisch ab. Nicht mehr Schlange stehen im Amt, sondern Behördengänge digital erledigen – etwa einen neuen Pass beantragen: das wollen viele Menschen in Europa. Natürlich auch in Deutschland.

Welches Ziel verfolgt das „E-Government-Gesetz“?

Daher hat der Bundestag am 18. April 2013 das „E-Government-Gesetz“ beschlossen. Rund sechs Wochen später hat der Bundesrat dem zugestimmt. Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung – wie es offiziell heißt – soll die digitale Kommunikation mit Ämtern und Behörden erleichtert werden. Bund, Länder und Kommunen können damit einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere Verwaltungsdienste anbieten. Dabei spielen sowohl De-Mail als auch der neue Personalausweis eine entscheidende Rolle, da sie einen elektronischen Ersatz der Schriftform bedeuten.

Schon am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen abgelöst. Nicht nur das Format ist anders, das neue Dokument bietet zudem neue Funktionen wie etwa den elektronischen Identitätsnachweis und optional die Unterschriftsfunktion. Damit kann der Bürger den Ausweis erstmals auch online einsetzen. Und zwar überall dort, wo Dienstleister schnell und zuverlässig personenbezogene Daten benötigen. Dadurch sollen Kosten gesenkt und Bürokratie abgebaut werden. Letztlich erhofft sich die öffentliche Hand, dass der neue Personalausweis die Servicequalität fördern wird.

Mit De-Mail steht der Verwaltung zusätzlich ein Medium zur Verfügung, über das sicher und nachweisbar elektronische Nachrichten versendet werden können. Das De-Mail-Gesetz regelt die Mindestanforderungen an einen sicheren digitalen Nachrichten-Austausch. Außerdem sorgt es für ein geregeltes Verfahren, wie diese Anforderungen – die in gleicher Weise für alle De-Mail-Anbieter gelten – wirksam überprüft werden.

Was ist E-Government?

E-Government umfasst die Abwicklung aller Prozesse der öffentlichen Verwaltung über elektronische Medien – unterstützt durch moderne Informations- und Kommunikationstechniken.

Worum geht es beim Thema E-Government?

Hinter dem Begriff E-Government steckt mehr, als bloß EDV-Programme für die öffentliche Verwaltung zu verwenden. E-Government umfasst unter anderem Informationsdienste wie Bürgerinformationssysteme, Informationssysteme zur Förderung des Tourismus, Auskunftssysteme zur Wirtschaftsförderung, Fachinformationssysteme innerhalb der Verwaltung und sonstige Wissensdatenbanken. Interaktion wird dabei großgeschrieben. So können all diese Informationsdienste um Dialog- und Partizipationsmöglichkeiten erweitert werden. Das reicht von einfachen Lösungen wie Chats, Newsletter, Expertenforen und Messageboards bis hin zu komplexen Anwendungen wie Videokonferenzen und Online-Wahl-Systemen.

Wo liegen die Herausforderungen beim E-Government?

Ein wichtiges Anwendungsfeld für E-Government ist es, Formularlösungen bereitzustellen. Dazu gehören alle Formen von Formularen, beispielsweise

  • PDF-Dateien, die der Bürger auf Papier ausdruckt, handschriftlich oder zuvor am Computer auszufüllt und mit der Post zurücksendet,
  • digitale Formulare, die nach Abschluss der Dateneingabe diese selbstständig per E-Mail weiterleiten oder
  • Online-Formulare, die direkt ausgefüllt und anschließend automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden, bevor sie zum Sachbearbeiter gelangen.

Dabei sind diese elektronischen Formulare nur der erste Schritt zu Online-Transaktionen. Neben der elektronischen Annahme zählt dazu auch das digitale Bearbeiten eines Antrages. Dabei können neuartige Workflowsysteme zum Einsatz kommen. Mit solchen Systemen ist es auch möglich, Akten digital zu verfolgen. Der erhoffte Vorteil für den Bürger: Entscheidungsprozesse verkürzen sich und der amtliche Bescheid landet damit schneller beim Antragsteller.

 

 

Foto: S. John, Fotolia.com

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Sebastian Schulte
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