Das Teilen von Links und deren Inhalte über Social Media ist für viele Nutzer nicht mehr wegzudenken. Heute erreichen Informationen mit nur einem Klick in Sekundenschnelle eine Vielzahl von Nutzern. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) stellt in seinem neuen Praxisratgeber die Funktionsweise von Empfehlungstools vor. Darin informiert der Verband über den richtigen Umgang mit Fotos und Vorschaubildern beim Teilen in sozialen Netzwerken. In seinem Papier verdeutlicht der Verband die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Nutzung fremder Inhalte im Netz und klärt Verbraucher und Unternehmer über mögliche Stolperfallen auf.

„Das Posten fremder Inhalte auf dem eigenen Profil auch unter Verwendung von kleinen Vorschauansichten kann unter Umständen rechtlich problematisch sein", erklärt dazu Rechtsanwalt Michael Neuber, Justiziar des BVDW. „Verbraucher und Unternehmer müssen das geltende Recht beachten und benötigen gegebenenfalls die erforderlichen Nutzungsrechte."

Was Sie beachten sollten, wenn Sie - privat oder als Unternehmer - in sozialen Netzen aktiv sind:

  • Wie funktionieren die Empfehlungsfunktionen auf vielen Webseiten?
  • Warum kann in sozialen Netzwerken das Teilen von Links mit Vorschaubildern risikobehaftet sein?
  • Ist die automatische Bildervorschau nicht eigentlich erlaubt?
  • Willigen Webseitenbetreiber durch die Integration von Social Plugins in die Verwendung der Vorschaubilder ein?
  • Welche Risiken bestehen bei Texten oder Videos?
  • Was gilt für selbst erstellte Inhalte?
  • Welche Haftungsrisiken bestehen für Profilinhaber und Unternehmen?
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen öffentlich zugänglichen und geschützten Profilen?
  • Wie können Nutzer und Unternehmen die Risiken minimieren?
  • Welche Inhalte dürfen sorgenfrei in Social Media verbreitet werden?

 

Foto: kbuntu, Fotolia.com

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Sebastian Schulte
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