Ziemlich schnell gibt es diesmal zur Pressemitteilung vom 24. Januar auch das „lange“ Urteil mit der ausführlichen Begründung. Wer den Volltext lesen will, findet ihn hier.

Dabei sehr ungewöhnlich für ein höchstrichterliches Urteil: Der relevante Teil der Begründung entspricht fast wörtlich der Pressemitteilung und liest sich leicht wie ein Schulaufsatz:

Avatar
Elmar Kloss
Alle Beiträge

„Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. Dabei werden thematisch nahezu alle Bereiche abgedeckt und verschiedenste qualitative Ansprüche befriedigt. So sind etwa Dateien mit leichter Unterhaltung ebenso abrufbar wie Informationen zu Alltagsfragen bis hin zu hochwissenschaftlichen Themen. Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt (von der unübersehbaren Vielfalt z.B. nur: Fernabsatzkäufe, Hotel-, Bahn- und Flugbuchungen, Erteilung von Überweisungsaufträgen, Abgabe von Steuererklärungen, An- und Abmeldung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie der Müllabfuhr, Verifikation von Bescheinigungen). […] bedienen sich nahezu 70 % der Einwohner Deutschlands des Internets, wobei dreiviertel hiervon es sogar täglich nutzen. Damit hat sich das Internet zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.

Mal abgesehen davon, dass es schön klingt: Wozu braucht der Bundesgerichtshof diese Ausführungen? Nur um festzustellen, warum das Internet den Deutschen (fast) so wichtig wie das Auto ist:

„Die Unterbrechung des Internetzugangs hat typischerweise Auswirkungen, die in ihrer Intensität mit dem Fortfall der Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug zu nutzen, ohne weiteres vergleichbar sind.“

Elmar Kloss ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht in der Koblenzer Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner.
0