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In den letzten Tagen häufen sich Presseberichte zur sogenannten „Button-Lösung“, mit der die Bundesregierung Kostenfallen im Internet bekämpfen möchte. Am Montag hat das Bundesjustizministerium die Werbetrommel für die neue Regelung gerührt, die am morgigen 1. August in Kraft tritt.

Angesichts der üblichen Kommunikation zum Thema, die den Kampf gegen „Abofallen“ als Ziel des Gesetzes in den Mittelpunkt stellt, bedarf es einer wichtigen Klarstellung: Das neue Gesetz betrifft mitnichten nur betrügerische oder irreführende Angebote, sondern faktisch jeden, der in Deutschland E-Commerce-betreibt! Damit keine Missverständnisse entstehen: Wir begrüßen die mit der Button-Lösung verbundene Beseitigung bestehender Rechtsunsicherheiten ausdrücklich, denn die klaren neuen Regelungen werden letztendlich für eine europaweit einheitliche Gestaltung von E-Commerce-Angeboten sorgen.

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Guido Brinkel
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Worum geht es genau? Ausgangspunkt der politischen Überlegungen waren jene Abzock-Angebote, bei denen der Nutzer aufgrund der Angebotsgestaltung von einem kostenlosen Service (zum Beispiel mit Kochrezepten) ausgeht, im Kleingedruckten aber versteckte Zahlungspflichten auftauchten, die oft dann rigoros - auch mithilfe von "spezialisierten" Kanzleien eingefordert wurden.

Nach langen Überlegungen und Diskussionen in Brüssel und Berlin hat sich der Gesetzgeber letztendlich dazu entschieden, diesem Problem mit neuen, allgemeinen Anforderungen an den Vertragsschluss im Internet zu begegnen. Demnach müssen künftig zum einen ganz klar alle Preisangaben und die wichtigsten Vertragsinformationen in unmittelbaren (zeitlichen bzw. räumlichen) Zusammenhang mit der Bestellabgabe erscheinen, zum anderen müssen Bestell-Buttons eine Beschriftung erhalten, aus der sich die Zahlungspflicht für den Nutzer zweifelsfrei ergibt.

Wichtig dabei: Diese Anforderungen gelten für sämtliche E-Commerce-Angebote und nicht etwa nur für jene betrügerischen, bei welchen der Kunde eine Zahlungspflicht nicht erwartet. Die „Button-Lösung“ verbietet insbesondere auch bislang übliche Gestaltungen, etwa Bestell-Buttons in Online-Shops, die mit „Bestellen“ beschriftet waren. Gerade aufgrund des Verbots solcher bislang auch bei unstreitig seriösen Angeboten weit verbreiteten Umsetzungen werden die Auswirkungen des neuen Gesetzes immer noch unterschätzt.

1&1 hat im Zuge der neuen gesetzlichen Regelungen nicht nur sein eigenes Angebot überarbeitet, sondern wir haben vor allem auch unsere E-Shop-Lösung rechtzeitig angepasst. Für Neukunden unseres Shop-Systems wird die Standardbeschriftung des Buttons hierbei automatisch auf „Kaufen“ eingestellt. Bestandskunden haben wir schon im Mai über die notwendigen Umstellungen auf ihren Shop-Seiten informiert (Nähere Einzelheiten finden Sie in Ihrer E-Shop Administration). Außerdem haben wir die Bestellübersichtsseiten an die neue Rechtslage angepasst, da insbesondere die Artikelbeschreibung auf der Übersichtsseite jetzt ausführlicher ausfallen muss als bislang.

Für alle, die sich noch kurzfristig mit den Anforderungen der „Button-Lösung“ für Shopbetreiber auseinander setzen müssen, haben wir hier eine kleine Linkliste mit Praxisleitfäden für E-Commerce-Betreiber zusammengestellt:

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