Der Begriff Creative Commons (oder CC) steht für viele Internetnutzer für Inhalte, die frei von Urheberrechten sind. Doch das ist nur bedingt richtig. Dieser Beitrag soll aufzeigen, welche Vorteile Kreative aus der Nutzung von Creative Commons Lizenzen ziehen können und was Nutzer bei der Verwendung dieser Inhalte beachten müssen.

Was ist eine Creative Commons Lizenz?

In allen CC-Lizenzen räumt der Urheber jedem, der den Inhalt nutzen will, ein unentgeltliches einfaches Nutzungsrecht ein. Diese Rechte erhält der Nutzer allerdings nur dann, wenn er die Bedingungen befolgt, die der Urheber für die Nutzung seines Werkes vorgesehen hat. Das bedeutet, der Nutzer kann den Inhalt kostenlos nutzen, muss sich aber an die Vorgaben der entsprechenden Lizenz halten. Creative Commons stellt also in keiner Weise ein Verzicht auf Urheberrechte dar (der nach deutschem Recht ohnehin unwirksam wäre), sondern lediglich eine kostenfreie und einfachere Weitergabe der Inhalte an den Nutzer.

Problematisch ist die Verwendung von CC-Lizenzen für GEMA-Mitglieder. Da die GEMA sich die ausschließlichen Nutzungsrechte für alle Werke des Urhebers einräumen lässt, kann der Urheber nicht mehr über die Rechte an diesen Werken verfügen und daher keine CC-Lizenzen vergeben.

Avatar
Christian Solmecke
Alle Beiträge

Welche Vorteile hat Creative Commons?

Die Gründe zur Verwendung einer CC-Lizenz können sehr unterschiedlich sein. Einige Künstler grenzen sich dadurch von dem strikten Rechtemanagement der großen Plattenlabels und Verwertungsgesellschaften ab und sprechen sich für einen freieren Zugang zu Werken, insbesondere im Internet, aus. Andere nutzen Creative Commons, um die Bekanntheit ihrer Werke zu steigern und daraus später Vorteile, auch kommerzieller Art, ziehen zu können. Ein Künstler, der beispielsweise seine Musik unter einer CC-Lizenz veröffentlicht, kann seinen Bekanntheitsgrad erheblich steigern und hat im besten Fall auch mehr Zuschauer bei seinem nächsten Konzert.

Welche Lizenzen gibt es?

Creative Commons bietet sechs verschiedene Lizenzen an. Mindestvoraussetzung aller Lizenzen ist, dass der Name des Urhebers genannt wird. Im Übrigen hängt die Wahl der Lizenz davon ab, inwieweit man als Kreativer sein geistiges Eigentum freigeben will. So kann der Urheber bestimmen, dass er Bearbeitungen des Werkes verbieten will oder eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ausschließt. Außerdem kann der Urheber festlegen, dass Bearbeitungen des Inhalts nur unter der gleichen Lizenz weiterverbreitet werden dürfen. Auf diese Weise wird eine weitreichende Fortgeltung der CC-Lizenz sichergestellt.

Was muss der Nutzer bei der Verwendung eines CC-lizenzierten Inhalts beachten?

Wer einen Inhalt, der unter CC-Lizenz angeboten wird, nutzen will, muss zunächst prüfen, welche Lizenzart der Urheber verwendet hat. Hiernach bestimmen sich der Umfang und die Bedingungen, unter denen der Inhalt verwendet werden darf. Die verschiedenen Lizenzen sind jeweils mit anschaulichen Symbolen versehen, die eine Wiedererkennung der gewählten Lizenz ermöglichen.

Auf jeden Fall muss der Name und Titel des Werkes angegeben werden, sowie ein Link auf den vollständigen Lizenztext (z. B. http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode) gesetzt werden. Wem es zu anstrengend ist, sich den gesamten Lizenztext durchzulesen, für den bietet „Common Deeds“ (z .B. http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) eine kurze und übersichtliche Zusammenfassung der Rechte und Pflichten des vom Urheber gewählten Lizenzvertrags. Rechtsverbindlich ist allerdings nur der vollständige Lizenztext.

Fazit

Creative Commons stellt für viele Kreative eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Rechtemanagement dar. Selbst wenn der Inhalt kostenfrei an die Nutzer weitergegeben wird, kann die Popularitätssteigerung durch Creative Commons langfristig auch kommerzielle Vorteile bieten.  Aus Nutzersicht ist es wichtig sich klar zu machen, dass die Inhalte nicht „urheberrechtsfrei“ sind. Creative Commons-Werke können zwar kostenlos, nicht aber ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen, genutzt werden.

Christian Solmecke

Christian Solmecke

Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (38) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Er ist Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media & Recht. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

0