Gut anderthalb Jahre hing es im rechtsfreien Raum: Das Zugangserschwerungsgesetz (ZuGErschwG), mit dem die Politik die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet bekämpfen wollte. Gestern hat die Bundesregierung nun beschlossen, das umstrittene Gesetz endgültig zu beerdigen. Verabschiedet worden war die Regelung noch von der großen Koalition, nach der Bundestagswahl im September 2009 führten die zahlreichen Proteste aus Angst vor dem Aufbau einer Zensur-Infrastruktur im Internet zu einem Sinneswandel in der Politik. Die schwarz-gelbe Koalition beschloss bereits im Koalitionsvertrag, das Gesetz zunächst nicht anzuwenden - ein "juristisch interessantes Konstrukt", wie auch Mitglieder der Bundesregierung zugaben.
Die Entscheidung, das Zugangserschwerungsgesetz endgültig zurückzunehmen, ist aufgrund der verfassungsrechtlichen und politischen Fragen, die offen bleiben, nur konsequent. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass das Modell "Löschen statt Sperren" funktioniert. Auch 1&1 arbeitet seit vielen Jahren bei der Bekämpfung von Kriminalität im Internet erfolgreich mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland zusammen - aber immer im Rahmen der geltenden Gesetze von vor allem dessen, was das Grundgesetz zulässt.
Besonders den Bürgerrechts-Aktivisten und den Initiatoren und Unterstützern der Online-Petition gegen die Netzsperren gebührt jetzt der Dank - denn am starken Widerstand der Bürger ist die zwischen einzelnen Lobbyisten und Regierungspolitikern ausgehandelte Scheinlösung letzlich schon Ende 2009 gescheitert. Dass nun nach zweieinhalb Jahren die Hängepartie um das ausgesetzte Gesetz beendet wird, ist der angemessene Epilog zu diesem Trauerstück.
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