e-Commerce – der elektronische Handel. Ein Wachstumsmarkt mit berauschenden Zuwachsraten. Das Beste daran: Jeder kann mitmachen. Ist doch die Domain schnell besorgt, ein Online-Shop schnell online gestellt und die Online-Werbung geschaltet. Bequem von zu Hause aus kann fortan ein Geschäft betrieben werden.

Doch, was viele übersehen und mitunter teure Konsequenzen mit sich bringt, sind die rechtlichen Anforderungen an den elektronischen Handel. Manche machen sich hierüber gar keine Gedanken, andere wiederum versuchen der rechtlichen Beratung im Vorfeld durch selbst zusammen gebaute Texte, die gerne mal vom Wettbewerber kopiert werden, zu entgehen. Das ist jedoch in der Regel eine Milchmädchenrechnung. Die rechtliche Beratung im Vorfeld einer geschäftlichen Tätigkeit im Netz ist in der Regel billiger als die Kosten, die ohne diese Beratung hinterher durch teure Abmahnungen und Korrekturen notwendig werden. Das ist die Erfahrung, die auch wir in unserer anwaltlichen Praxis immer wieder machen.

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Timo Schutt
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Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Dabei soll in diesem Problemaufriss auf so vermeintlich selbstverständliche Dinge wie Gewerbeanmeldung, Beantragung einer Steuernummer, Abgabe der Steuerklärung für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb etc. erst gar nicht eingegangen werden. Konzentrieren wollen wir uns auf die spezifischen Probleme im Bereich des elektronischen Handels, also auf die Dinge, die nicht ohnehin schon im „normalen“ Handel zu klären sind.

Da das Thema umfangreich ist, soll in einer kleinen Serie an dieser Stelle Schritt für Schritt auf die wichtigsten Themen und Fallstricke hingewiesen werden.

In Form einer Art Checkliste soll daher in diesem ersten Beitrag zum Thema zunächst die Vielfältigkeit der Themen dargestellt und ein erster Überblick vermittelt werden. Die Themen sollen sodann im Rahmen der Serie zum e-Commerce in einer losen Folge hier behandelt werden.

Zu beachten sind in erster Linie:

Das Namensrecht bzw. Markenrecht

Dieser Punkt betrifft z.B. die Frage nach der richtigen Domain. Schnell sind die Rechte eines anderen verletzt, was zu teuren Problemen führen kann. Die Vorschriften finden sich hierzu in § 12 BGB (Namensrecht) und im Markengesetz.

Die so genannten Fernabsatzregelungen im BGB und im EGBGB

Diese Vorschriften waren ehemals im „Fernabsatzgesetz“ und der so genannten „BGB-Informationspflichtenverordnung“ zu finden und wurden mittlerweile in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) überführt. Hier finden sich die Vorschriften zum Widerrufsrecht und zur Widerrufsbelehrung, zur Einhaltung weiterer Informationspflichten gegenüber den Nutzern, zu Vertragsschluss und Rückabwicklung von Verträgen etc.

Das Telemediengesetz (TMG)
Das TMG betrifft die Frage der Haftung des Betreibers einer Webseite sowie die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften und weiterer Informationspflichten (z.B. die Impressumspflicht in § 5 TMG).

Die Preisangabenverordnung (PAngV)

Hier finden sich die Vorschriften wie eine Ware ausgezeichnet werden muss, was gleichermaßen auch für den Online-Handel gilt. Speziell zum e-Commerce haben die Gerichte bereits einige Vorgaben konkretisiert, zuletzt auch der BGH zur Frage wo welche Angaben in einem Online-Shop erscheinen müssen.

Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (BDSG, TMG)

Das Telemediengesetz kennt einige besondere Vorgaben zur Einhaltung des Datenschutzes im Netz (ehemals im Teledienstedatenschutzgesetz, TDDSG, geregelt, jedoch seit Einführung des TMG dort eingefügt). Hier gilt es nachzusehen, wenn die Frage der Angaben von Daten des Kunden und die allgemeine Aufklärung über die Verwendung von Daten durch den Webshop-Betreiber zu klären ist.

Probleme des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts (UWG, UrhG)
Nicht zu unterschätzen ist der Wettbewerb. Nach dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) kann jeder direkte Mitbewerber falsche oder lückenhafte Angaben kostenpflichtig abmahnen. Das betrifft neuerdings sogar falsche oder lückenhafte AGB-Klauseln. Eine Abmahnung kann schnell mal über 1.000,00 € kosten. Hier sieht man bereits wie gut angelegt die vorherige Prüfung und Beratung durch den Rechtsanwalt ist. Das Urheberrecht (UrhG) betrifft die Frage inwieweit verwendete Bilder, Texte, Fotos etc. vom Rechteinhaber lizenziert wurden oder nicht. Wenn nicht wird es auch hier sehr schnell sehr teuer.

In den nächsten Beiträgen der Serie werden wir uns die oben skizzierten Rechtsvorschriften genauer ansehen und insbesondere die typischen Probleme und die erfahrungsgemäß gefährlichen Haftungsfallen darstellen.

Wichtig zu wissen ist noch am Ende, dass diese Serie niemals in der Lage ist eine rechtliche Beratung im Einzelfall zu ersetzen und dass alle Angaben immer nur den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung darstellen können. Bereits aktuell sind neue Änderungen in diesem Bereich in der Diskussion und in der Umsetzung, so dass die Beiträge einen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit nicht erheben können.

Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt

Timo Schutt

Timo Schutt

Timo Schutt betreut als Gründungsgesellschafter der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte das Referat IT-Recht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Er berät und vertritt dabei überwiegend Firmen in der Software-, Online- und E-Commerce-Branche, prüft die Rechtssicherheit von Internetauftritten, insbesondere Online-Shops und erstellt Verträge und AGB in diesen Bereichen. Nach seinem Studium an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe. Im Rahmen einer Auslandstätigkeit in einer Patentrechtskanzlei in Pretoria, Südafrika konnte er sein Wissen in diesem Bereich vertiefen und wichtige Auslands-Erfahrung sammeln. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen folgte eine Tätigkeit in einer wirtschaftsrechtlich orientierten Rechtsanwaltskanzlei in Baden-Baden.

www.schutt-waetke.de

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