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Quelle: Wikileaks

Die Diskussion rund um die Website Wikileaks hat auch bei 1&1 zahlreiche Anfragen verursacht, wie der Aufruf von Wikileaks, die Inhalte der Seite zu spiegeln, zu bewerten ist. Wir haben dazu die juristischen Implikationen zum Hosting von Wikileaks-Mirror-Sites geprüft und möchten an dieser Stelle auf Fragen eingehen.

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Andreas Maurer
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Generell machen wir bei unseren Hosting-Produkten keine Vorgaben über Verwendungszweck oder Inhalte. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen klar, dass Internet-Präsenzen nicht gegen gesetzliche Verbote und Rechte Dritter verstoßen dürfen. In wiefern dies im Falle von Wikileaks vorliegt, müsste an jedem einzelnen konkreten Dokument überprüft werden.

1&1 prüft die von Kunden gespeicherten Inhalte nicht vorab. Sollten wir von offensichtlichen Rechtsverstößen beim Betrieb der Internet-Präsenz eines Kunden Kenntnis erlangen, sind wir gemäß unseren AGB berechtigt und in vielen Fällen nach deutschem Recht auch gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Präsenz zu sperren. In einem solchen Fall informieren wir den Kunden umgehend.

Jeder Internet-Nutzer, der darüber nachdenkt, Wikileaks zu spiegeln, sollte sich über mögliche spezielle Haftungsrisiken im Klaren sein. Denn Wikileaks fordert in seiner Spezifikation umfassenden Zugriff auf fremde Server.  Damit steht erst einmal der Kunde nach außen hin in der Verantwortung und gegebenenfalls in der Haftung für Wikileaks Inhalte, die er selbst nicht überprüft hat oder überprüfen konnte.

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