Für große Aufregung sorgt die aktuelle BGH-Entscheidung, mit der das höchste deutsche Zivilgericht ein "Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente" für patentierbar erklärt. Beobachter und Berichterstatter sind sich einig: Damit wird der Patentierung von Software, die laut Gesetz „als solche“ von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, Tür und Tor geöffnet.

Laut BGH bedient sich eine Problemlösung im Bereich der Computerprogramme nicht nur dann technischer Mittel, „wenn Systemkomponenten modifiziert oder in neuartiger Weise adressiert werden. Es reicht vielmehr aus, wenn der Ablauf eines Datenverarbeitungsprogramms, das zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt.“

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Harald Talarczyk
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Aus Sicht der BGH-Richter erfüllt das im Patent dargestellte Verfahren die Voraussetzung für seine Patentierung, weil es sich mit der Lösung eines konkreten technischen Problems befasst. Weiter haben sie ausgeführt, dass die im Patent beschriebene „Ausnutzung begrenzter Ressourcen eines Servers“ bereits ein technisches Problem darstellt.

Und drittens wird laut BGH das für Software geltende Patentierungsverbot dann überwunden, wenn — wie im vorliegenden Fall — die im Patent beschriebene Problemlösung die Nutzung von Komponenten einer Datenverarbeitungsanlage „lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt“.

Was lernen wir daraus? Aus Sicht von Rasmus Keller, auf IT spezialisierter Rechtsanwalt, erhöhen sich für Patentanmelder nun die Chancen auf Erteilung eines Softwarepatentes, wenn sie in ihren Patentansprüchen die Ausführungen des BGH berücksichtigen.

Andere Fachleute sehen auch die Gefahr, dass viele von Patentämtern erteilte Softwarepatente, die als eher schwach anzusehen sind, sich zukünftig leichter gerichtlich durchsetzen lassen.

Dies sind nun keine guten Nachrichten für alle, die sich in den vergangenen Jahren gegen die Erteilung und Durchsetzung von Softwarepatenten eingesetzt haben.

Für diese Bemühungen ist nicht nur die die BGH-Entscheidung ein Rückschlag, sondern auch die kürzliche Bestätigung, dass das Europäische Patentamt keinen Grund sieht, die Praxis der Erteilung "computerimplementierter Erfindungen" in Frage zustellen.

Aber vielleicht haben diese aktuellen Entscheidungen auch den Effekt, dass sich Softwarepatent-Gegner wieder verstärkt gegen die von ihnen angeprangerte  „Flut“ erteilter Softwarepatente wenden. Schließlich ist die noch vor vier Jahren sehr engagierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema in den vergangenen Jahren stark abgeflaut.

Harald Talarczyk ist Inhaber der auf Technik, Innovation und Patente spezialisierten Kommunikationsagentur authentikom und Kampagnenmanager des nosoftwarepatents-award, der von der 1&1 Internet AG unterstützten Informationskampagne zum Thema Softwarepatente.

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