Das Bundesverfassungegericht hat heute sein Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verkündet. Zur Überraschung vieler Beobachter hat das Gericht die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vollständig als nicht vereinbar mit Artikel 10 des Grundgesetzes erklärt.

Konkret hat das Gericht gerügt, dass im Gesetz keine aureichenden Regeln zur Datensicherheit enthalten seien, dass keine hinreichende Begrenzungen der Verwendung der gespeicherten Daten festgelegt sei und dass auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Transparenz und Rechtsschutzmöglichkeiten nicht erfüllt seien.

Wir begrüßen, dass durch das Urteil nun Rechtssicherheit für die deutschen Internetnutzer wie auch die Internetwirtschaft geschaffen wurde. Letztlich ist dieses Urteil eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber und reiht sich so in die letzten Entscheidungen des Gerichts, etwa zur Online-Durchsuchung ein.

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Andreas Maurer
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Auch das Zugangserschwerungsgesetz ist ein Beispiel für mangelnde Sensibilität im Umgang mit der Regulierung des Telekommunikationsmarktes. Seit einer guten Woche ist das Gesetz in Kraft, das Ende der letzten Legislaturperiode im Schnelldurchgang durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht wurde. Plötzlich will keine Fraktion im Deutschen Bundestag mehr das Gesetz umsetzen.

Bis heute hat 1&1 über 2 Millionen Euro für die Vorratsdatenspeicherung ausgegeben - lieber hätten wir dieses Geld in Innovationen für unsere Kunden investiert. Leider bleiben alle Provider nach den Ausführungen des Gerichts wohl auf diesen Kosten sitzen. Und nicht genug damit, auch mit neuen Kosten für die Diensteanbieter ist zu rechnen - für die angemahnten erweiterten Sicherheitsmaßnahmen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht per se als verfassungswidrig eingestuft, so dass damit zu rechnen ist, dass es einen neuen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie geben wird. Es bleibt zu hoffen, dass dieser nicht wieder mit heißer Nadel gestrickt werden wird.

Für 1&1 und unsere Marken GMX und WEB.DE und vor allem unsere Kunden bedeutet die Karlsruher Entscheidung, dass wir keine Vorratsdaten mehr speichern werden und der Aufforderung nachkommen, die aktuell rund 25 Terabyte gespeicherten Daten "unmittelbar" zu löschen. Aus technischen  Gründen wird dies nicht an einem Tag geschehen, aber wir gehen davon aus, dass dieser Prozess in wenigen Tagen abgeschlossen ist.

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