Abzocke ade: Mit der „Button-Lösung“ will die Bundesregierung Kostenfallen im Internet bekämpfen. Kräftig hat das Bundesjustizministerium gestern noch die Werbetrommel für die neue Regelung gerührt, die heute (1. August) in Kraft tritt.

Online-Shop-Betreiber, aufgepasst! Das neue Gesetz betrifft nicht nur betrügerische oder irreführende Angebote, sondern jeden, der in Deutschland E-Commerce-betreibt! Worum geht es genau? Ausgangspunkt der politischen Überlegungen waren Abzock-Angebote, bei denen der Nutzer aufgrund der Angebotsgestaltung von einem kostenlosen Service (zum Beispiel mit Kochrezepten) ausgeht, im Kleingedruckten aber versteckte Zahlungspflichten auftauchten, die oft dann rigoros - auch mithilfe von "spezialisierten" Kanzleien eingefordert wurden.

Nach langen Überlegungen und Diskussionen in Brüssel und Berlin hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, diesem Problem mit neuen, allgemeinen Anforderungen an den Vertragsschluss im Internet zu begegnen. Demnach müssen künftig zum einen ganz klar alle Preisangaben und die wichtigsten Vertragsinformationen in unmittelbaren (zeitlichen und räumlichen) Zusammenhang mit der Bestellabgabe erscheinen, zum anderen müssen Bestell-Buttons eine Beschriftung erhalten, aus der sich die Zahlungspflicht für den Nutzer zweifelsfrei ergibt.

Wichtig dabei: Diese Anforderungen gelten für sämtliche E-Commerce-Angebote und nicht etwa nur für jene betrügerischen, bei welchen der Kunde eine Zahlungspflicht nicht erwartet. Die „Button-Lösung“ verbietet insbesondere auch bislang übliche Gestaltungen, etwa Bestell-Buttons in Online-Shops, die mit „Bestellen“ beschriftet waren. Gerade aufgrund des Verbots solcher bislang auch bei unstreitig seriösen Angeboten weit verbreiteten Umsetzungen werden die Auswirkungen des neuen Gesetzes immer noch unterschätzt.

1&1 hat im Zuge der neuen gesetzlichen Regelungen nicht nur sein eigenes Angebot überarbeitet, sondern vor allem auch die E-Shop-Lösung für die eigenen Kunden rechtzeitig angepasst. Für Neukunden des 1&1-Shop-Systems wird die Standardbeschriftung des Buttons hierbei automatisch auf „Kaufen“ eingestellt. Bestandskunden wurden schon im Mai über die notwendigen Umstellungen auf ihren Shop-Seiten informiert. Außerdem sind die Bestellübersichtsseiten an die neue Rechtslage angepasst worden, da vor allem die Artikelbeschreibung auf der Übersichtsseite jetzt ausführlicher ausfallen muss als bisher.

Für alle, die sich mit den Anforderungen der „Button-Lösung“ für Shopbetreiber auseinander setzen wollen:

 

Foto: Schlierner, Fotolia.com

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Sebastian Schulte
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