Ab dem 1. Juli, also kommenden Samstag, wären alle deutschen Internet- und Telekommunikationsanbieter verpflichtet gewesen, Verbindungsdaten ihrer Kunden in den Bereichen Internetzugang, Mobilfunk und Telefonie für bis zu zehn Wochen zu speichern, um sie unter bestimmten Voraussetzungen an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Wir haben uns entschieden, diese Vorratsdatenspeicherung auszusetzen, nachdem die Bundesnetzagentur heute angekündigt hat, keine Maßnahmen zur Durchsetzung des entsprechenden Gesetzes zu vollziehen.
Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung ist das „Gesetz zur Einführung eine Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, dass der Bundestag im Dezember 2015 verabschiedet hat. Gegen die Pflicht zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung hatte der Münchener Internetprovider SpaceNet geklagt und diese Woche im Eilverfahren in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster Recht bekommen.
Da das Gericht das Gesetz grundsätzlich nicht in Einklang mit dem Europarecht sieht, hat die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde die Vorratsdatenspeicherung nun bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren faktisch ausgesetzt.
1&1 begrüßt Entscheidung der Bundesnetzagentur
1&1 begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, da nach der Entscheidung des OVG NRW für alle Telekommunikationsanbieter nun große Rechtsunsicherheit besteht – einerseits besteht nach dem deutschen Gesetz die Pflicht zur Datenspeicherung, andererseits könnte genau diese Speicherung nach europäischem Recht unzulässig sein. Daher werden auch wir die Speicherung bis zu einer endgütigen Klärung aussetzen. Parallel prüfen wir weitere mögliche Schritte als Konsequenz aus dem Urteil aus Münster.
Bereits 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und hohe Anforderungen an eine entsprechende Regelung gestellt. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil Ende 2016 noch engere Grenzen für eine Vorratsdatenspeicherung gesetzt. Für Internet- und Telekommunikationsanbieter wie 1&1 bedeuten entsprechende Anforderungen hohe Investitionskosten, die nicht ersetzt werden. Alleine die „alte“ Vorratsdatenspeicherung, die nur wenige Wochen in Betrieb war, hat uns zwei Millionen Euro gekostet.
Wir sehen die Vorratsdatenspeicherung nicht als Aufgabe der Telekommunikationswirtschaft, müssen uns aber natürlich an geltende Gesetze halten. Vor diesem Hintergrund hoffen wir auf eine schnelle Entscheidung, die Rechtssicherheit schafft. Neben dem Verfahren von SpaceNet laufen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Auch hier ist der Ausgang offen, die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen gibt aber eine klare Richtung vor.
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