"Always on“, das ist die Devise im Internet – der Onlinehandel kennt keinen Urlaub. Doch was mache ich, wenn ich in den Urlaub fahren möchte und keine Vertretung für meinen Online Shop habe? Kann ein Online Shop überhaupt „Urlaub machen“? Klar kann er! In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, was Sie unbedingt beachten sollten und welche rechtlichen Richtlinien es gibt. Mit ein bisschen Vorbereitung wird Ihr Urlaub für Sie und auch Ihre Kunden entspannt.

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Patrick Schaudel
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Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Kunden

Stellen Sie sich vor: Sie bestellen in einem Online Shop ein Produkt, das Sie unbedingt haben möchten und gehen von der regulären Lieferzeit aus. Doch das erwartete Paket kommt einfach nicht. Selbst nach zwei Wochen haben Sie die Ware immer noch nicht erhalten. Wahrscheinlich würden Sie sich darüber ziemlich ärgern. Die Kunden Ihres Online-Shops täten das sicher auch, wenn eingehende Bestellungen aufgrund von Urlaub einfach liegen blieben. Ein solches Szenario dürfte für jeden Online Shop-Betreiber der Worst Case sein – verärgerter Kunde, verlorener Umsatz und im schlimmsten Fall noch negative Bewertungen auf Facebook & Co.

Was sagt das Gesetz?

Manche Shop-Betreiber gehen davon aus, dass ein einfacher Hinweis auf der Shop-Seite ausreicht, um potentielle Kunden über Urlaubszeiten zu informieren. Doch aufgepasst! Das ist zwar ein guter erster Schritt, reicht aber nicht. Der Gesetzgeber hat klar formuliert, dass es unbedingt notwendig ist, einen konkreten Liefertermin bzw. einen Lieferzeitraum zu nennen. Eine pauschale Angabe wie „wir sind vom 11.08 – 25.08. im Urlaub“ reicht also nicht aus. So besagt Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB: „Der Unternehmer ist […] verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen […] den Termin, bis zu dem sich der Unternehmer verpflichtet hat, die Waren zu liefern.“ Dieser Passus verpflichtet damit zu den heute etablierten Lieferzeitangaben. Passen Sie diese also gemäß Ihrer geplanten Urlaubszeit an allen relevanten Stellen auf der Shop-Seite entsprechend an.

Tipp: Sollten Sie während Ihres Urlaubs viele Bestellungen erwarten, planen Sie zusätzlich etwas Puffer bei der Lieferzeit ein. So können Sie nach Ihrer Rückkehr alle angestauten Bestellungen fristgerecht abarbeiten.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass Sie als Shop-Betreiber auch während Ihrer Abwesenheit sowohl eine elektronische als auch telefonische Erreichbarkeit gewährleisten müssen. Ein „offline Stellen“ des Online Shops befreit Sie nicht von der Sorgfaltspflicht eines Unternehmers, wie z. B. der Pflicht zur fristgerechten Beantwortung wichtiger Korrespondenz mit beispielsweise Handelspartnern. Das „offline Stellen“ ist generell nicht zu empfehlen, da hierdurch auch das Ranking in Suchmaschinen negativ beeinflusst werden kann.

Sie fragen sich, ob unter diesen Umständen ein Urlaub auf „Balkonien“ vielleicht doch die bessere Alternative wäre? Keine Sorge – wenn Sie diese Tipps beachten, steht einem entspannten Online Shop-Urlaub nichts im Wege:

  • Informieren Sie Stammkunden rechtzeitig über den bevorstehenden Urlaub und verbinden Sie dies doch einfach mit einer „Urlaubs-Sonder-Aktion“
  • Weisen Sie rechtzeitig auch auf Ihrer OnlineShop-Seite auf die Urlaubszeit hin
  • Kontrollieren Sie etwaige Online-Werbekampagnen und reduzieren Sie Ihr Werbebudget während der Urlaubszeit – geben Sie nicht unnötig Geld aus
  • Prüfen Sie alle E-Mail-Vorlagen, die Sie automatisiert verschicken, und ergänzen Sie ggf. Ihre Abwesenheitszeit
  • Aktualisieren Sie an allen relevanten Stellen im Online Shop Ihre Angaben zu Lieferzeiten – denken Sie daran, auch einen Blick in die AGB zu werfen

Alle Tipps umgesetzt? Dann wünsche ich Ihnen „schöne Ferien!“

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