Klaus Mende* hat noch einmal Glück gehabt. Der 51-jährige Malermeister aus dem Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz) hat das seriös wirkende Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale genauer unter die Lupe genommen. „Ich sollte auf dem Bogen die fehlenden Daten meines Malergeschäfts ergänzen“, erinnert er sich, „und das Ganze unterschrieben wieder zurückschicken.“ Hätte Mende sich nicht ganz genau das Kleingedruckte durchgelesen, wäre er mit seiner Unterschrift einen Abo-Vertrag auf zwei Jahre eingegangen. „Für den Eintrag in ein bundesweites Online-Branchenverzeichnis, das niemand braucht“, schüttelt er den Kopf.

Verbraucherschützer warnen inzwischen vor der Gewerbeauskunft-Zentrale und ihren amtlich wirkenden Schreiben zwecks „Erfassung gewerblicher Einträge“. Dahinter steckt ein Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf, das Gewerbetreibende, Schulen und selbst städtische Einrichtungen schriftlich auffordert, das zugesandte Formular zu ergänzen. Wer dies nicht sofort tut, erhält nach einiger Zeit einen Erinnerungsbrief.

Rund 2200 Euro für zwei Jahre

Wer das Formular ausgefüllt zurückschickt, dem flattert schon kurz nach Ablauf der Widerrufsfrist eine saftige Rechnung ins Büro: 596,06 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer soll der Online-Eintrag des eigenen Geschäfts pro Jahr kosten. Bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren beziffert sich der Schaden für den Gewerbetreibenden so auf rund 2200 Euro. Wer nicht zahlt, erhält Mahnungen.

Verbraucherschützer raten, nicht auf die Forderungen des Unternehmens einzugehen. Denn das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat im Berufungsverfahren mit seinem Urteil vom 14. Februar vergangenen Jahres (Aktenzeichen: I-20 U 100/11) die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 38 O 148/10) bestätigt und dem Unternehmen untersagt, das Formular weiterhin zu verwenden.

Frist nicht versäumen

Vorsicht ist aber angebracht, wenn das Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken sollte. Dem sollte der Betroffene auf jeden Fall fristgemäß widersprechen. Falls es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, so Verbraucherschützer, könne man auf die Düsseldorfer Urteile verweisen.

Jede Stadtverwaltung erteilt darüber hinaus Auskünfte über Gewerbetreibende am Ort. Und wer dort werben möchte, wo er auch gefunden wird, ist beim 1&1 Branchenbuch-Service in guten Händen. "Den Eintrag gibt's die ersten drei Monate sogar kostenlos", freut sich Malermeister Mende. Danach kostet der Dienst 19,99 Euro im Monat - bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Ihr Vorteil: Die Online-Branchenbücher verzeichnen rund zehn Millionen Besuche pro Monat. So erreichen Sie mit nur einem Eintrag im 1&1 Branchenbuch-Service Millionen potentielle Kunden.

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*) Name geändert

 

Foto: iStockPhoto.com

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Sebastian Schulte
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