Einen Bußgeldkatalog oder ein Punktekonto gibt es im Internet zur Freude vieler  Nutzer nicht. Ob das nun aber wirklich ein Anlass zur Freude ist, fragen sich Surfer  spätestens dann, wenn eine Abmahnung wegen Urheber- oder Markenrechtsverletzung in Haus flattert und drei- bis vierstellige Kostensummen auf den User zukommen.

Im Auftrag der Musikindustrie mahnen Anwälte die Nutzer von Tauschbörsen ab und drohen mit empfindlichen Strafgeldern von mehreren hundert Euro. Grundlage der Abmahnung ist die IP-Adresse, die Rückschlüsse auf den Downloader zulässt. Per Gerichtsbeschluss werden die Betreiber der Leitungsnetze (z.B. Telekom, Telefonica, QSC…) dazu herangezogen, die Informationen aus den Verkehrsdaten zur Ermittlung des Downloaders heraus zu geben.

Wie viele „Blitzer“ unterwegs sind, zeigt die Internet-Suche eben so schnell auf, wie  die Gegenmaßnahmen, die ergriffen werden können. Beim Weiterlesen wird deutlich, dass ohne eine rechtsanwaltliche Beratung schnell Fehler gemacht werden können. Aufgrund der aktuellen Rechtslage im Urheberrechtsgesetz werden die Provider per richterlicher Anordnung dazu verpflichtet, derartige Auskünfte zu geben. Neben den Kosten für die Bearbeitung dieser Anordnung entsteht dabei auch regelmäßig der falsche Eindruck, Internetprovider würden diese moderne Form der Wegelagerei unterstützen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Die Daten, die von den Abmahnkanzleien an den Provider übermittelt werden, sind nicht immer korrekt durch die Anwaltskanzleien und Downloadanbieter erfasst. Daher bieten sich eventuell Angriffsmöglichkeiten, die Sie mit einem Fachanwalt besprechen können.

In  Abmahnverfahren gibt es Fehlerquellen wie beispielsweise

•    IP-Adressen-Verwechslung (z.B. durch Zahlendreher)
•    fehlerhafte Beweissicherung durch die Antipiracy-Firmen
•    Download / Upload ist ein Fake
•    fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk

•    Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte
•    überhöhte Lizenzforderung
•    überhöhter Streitwert
•    überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten

Ziehen Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt hinzu, der die Kommunikation mit der jeweiligen Anwaltskanzlei übernimmt.  Dieser bespricht die Handlungsmöglichkeiten mit Ihnen, auch für den Fall, dass Sie - wie wohl der überwiegende Teil der Angeschriebenen - den Download vorgenommen haben.

Ignorieren ist keine Lösung. Abmahnungen enthalten regelmäßig Fristen nach deren Ablauf sich weitere Kosten aufbauen.  Wie auch im Straßenverkehr gilt: Wer vorschriftsmäßig fährt, hat auch keine Strafen zu fürchten.

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