"Die unartigen Kinder" (Quelle: Wikimedia Commons)

Die Lobby der Rechteverwerter übertreibt manchmal (ein wenig) und nimmt es auch mit Zahlen nicht ganz so genau. Zuletzt hat unter anderem Mathias Spielkamp von iRights die Thesen der Musikindustrie in der Debatte um eine sogenannte Kulturflatrate und die dort genannten "Fakten" einer kritischen Prüfung unterzogen. Inhaltlich gab es zur Argumentation der Musikindustrie eine interessante Erwiderung von Volker Grassmuck bei netzpolitik.org.
Gerade hat die Musikindustrie eine neue Studie vorgestellt. In einem gewissen Kontrast zum ewigen Lamento der Musikverwerter steht das Kernergebnis der Studie: "Zahl der illegalen Downloads geht zurück."

Und dann kommt eine der aktuell politisch wichtigsten Behauptungen der Verwertungswirtschaft:

"Der Versand von Abmahnungen zeigt hier eindeutig Wirkung. Zwar würden wir viel lieber flächendeckend zunächst Warnhinweise versenden. Das ist aber ohne die Kooperation der Internet Service Provider nicht möglich“, so Michalk [Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie - Anm. d. Verf.] weiter."

Im Klartext: Die Rechteverwerter müssen Abmahnungen verschicken, weil die achso verstockten Provider keine Warnhinweise an die Nutzer versenden wollen. Mit diesem Argument werden dann Verbündete gesucht, denen das einleuchtet. Für die Nutzer sei es doch besser, einen Warnhinweis zu erhalten, als direkt eine teure Abmahnung.

Die Story klingt gut und rund - ist nur eben leider nicht richtig.

  • Zunächst einmal sollte man nicht vergessen, dass es trotz der harmlos-freundlich wirkenden Worte eben auch um knallharte Sanktionen geht, die die Provider im Auftrag der Verwerter an Internetnutzern exekutieren sollen.
  • Wichtiger aber ist: Die Verwerter haben mit dem urheberrechtlichen Auskunftsanspruch die Möglichkeit, die Identität des Nutzers hinter einer IP-Adresse zu erfragen. Davon wird bekanntlich auch rege Gebrauch gemacht. Nichts, aber auch gar nichts würde die Rechteverwerter daran hindern, die so erlangten Daten für freundliche Warnhinweise zu nutzen und dafür auf anwaltliche Abmahnung zu verzichten.

Es liegt allein in der Hand der Verwerter zu entscheiden, ob sie Nutzern kostenpflichtige anwaltliche Abmahnungen zuschicken oder sie mit einem freundlichen Warnhinweis ermahnen. Und die offene Frage ist, warum die Verwertungsindustrie Warnhinweise (durch ISP) für wünschenswert hält, aber selbst fleißig weiter Abmahnungen versendet.

Unglaubwürdig ist es jedenfalls von Providern etwas zu fordern, was man genauso gut in der Lage ist selbst zu tun. Abmahnungen mit horrenden Anwaltsgebühren oder freundliche Warnhinweise - die Entscheidung für die eine oder andere Alternative steht den Verwertern schon jetzt frei.

netzpolitik.org hat gestern gemeldet, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Two- und Three-Strikes-Modelle, die die Rechteverwerter fordern, abgelehnt habe.

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